Waldbrandschutzverordnung

Bild: Waldbrand Feuerkogel 2019
Bild: Waldbrand Feuerkogel 2019

Mit 07. Mai 2024 ist die Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Gmunden in Kraft getreten.

 

Diese besagt, dass in allen Waldgebieten im Bezirk Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen das Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.



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