Waldbrandschutz Verordnung 2015

Aufgrund der starken anhaltenden Hitze ist die Waldbrandgefahr im Bezirk Gmunden erheblich angestiegen.

Aus diesem Grund wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden die Waldbrandschutz Verordnung für den Bezirk Gmunden erlassen.

 

Auszug aus der Verordnung:

§1 Abs. 1 - In den Waldgebieten des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.


 

Die gesamte Verordnung können Sie unten ansehen und downloaden.

Alle WaldbenützerInnen sind aufgefordert, der erhöhten Waldbrandgefahr Rechnung zu tragen, keine brennenden Zigaretten oder Streichhölzer wegzuwerfen und kein offenes Feuer im Wald zu entzünden.


Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend den Notruf 122 wählen, die Feuerwehr verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.

Download
Waldbrandschutz Verordnung 2015
Aufgrund der starken anhaltenden Hitze wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, für den Bezirk Gmunden, die "Waldbrandschutz-Verordnung 2015" mit sofortiger Wirkung erlassen!
Waldbrandschutz-Verordnung-2015_Sign.pdf
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